Alternativer Nachweis eines KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten

Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 werden erfüllt, wenn die nachfolgend genannten baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (Referenzwerte) umgesetzt werden. In diesem Fall ist ein rechnerischer Nachweis für das KfW Effizienzhaus 55 nicht erforderlich.

Diese Regelung vereinfacht und beschleunigt das Nachweisverfahren. Eine aufwendige Berechnung entfällt. Allerdings beinhaltet diese Variante auch gewisse Risiken.

Sollten bei der Ausführung nicht alle nachfolgende Anforderungen erfüllt werden, gibt es keinen Anspruch auf Förderung. 

1. Qualität der Gebäudehülle (1*)

1.) Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden. Die Anforderungen an die Ausführung von Wärmebrücken sowie an die    Luftdichtheit der Gebäudehülle müssen eingehalten werden. 

 

  1. Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben                                           U ≤ 0,14 W/(m2 K) 

  2. Fenster und sonstige transparente Bauteile                                                        Uw ≤ 0,90 W/(m2 K) 

  3. Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft                            U ≤ 0,20 W/(m2 K) 

  4. Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu
    unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.             U ≤ 0,25 W/(m2 K)

  5. Türen (Keller- und Außentüren)                                                                            UD ≤ 1,2 W/(m2 K)

  6. Vermeidung von Wärmebrücken                                                                           ΔUWB ≤ 0,035 W/(m2 K)

  7. Luftdichtheit der Gebäudehülle                                                                            n50 ≤ 1,5 h-1 

2. Qualität der Anlagentechnik (2*)

2.) Für die Anlagentechnik ist eines der sechs nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen. Der Aufstellungsort des Wärmeerzeugers bzw. der Wärmeübergabestation muss innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und es muss eine zentrale Trinkwarmwasser-Bereitung vorhanden sein. Eine Trinkwarmwasserzirkulation ist zulässig. 

 

  1. Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10), zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)

  2. Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)

  3. Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz,zentrale Abluftanlage

  4. Sole-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage 

  5. Wasser-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage 

  6. Luft-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungs- anlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80%)

    Eine zentrale Abluftanlage kann durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt werden. Darüber hinaus gehende Abweichungen von den genannten Anforderungen an die Bauteile und den aufgeführten Anlagenkonzepten sind für dieses Nachweisverfahren nicht zulässig. Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger. Soweit sinnvoll können die Konzepte um solarthermische Anlagen (Heizungsunterstützung, Trinkwarmwasserbereitung) oder Photovoltaik-Anlagen ergänzt werden. 

3. Notwendige Nachweise und Dokumente für ein KfW-Effizienzhaus, die vom Bauherren aufzubewahren sind (3*)

  1. Vollständige Dokumentation des Effizienzhausnachweises gemäß § 3 EnEV oder Nachweis der Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses 55 nach  Referenzwerten inkl. der detaillierten U-Wert- Berechnungen für die einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle und des vorhandenen/geplanten anlagentechnischen Systems.

  2. Sämtliche Pläne des KfW-Effizienzhauses (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan), die thermische Gebäudehülle ist zu markieren

  3. Sonstige Planungsunterlagen, soweit für den Effizienzhaus-Nachweis relevant (z. B. thermische Simulation von Solaranlagen, Nachweis produktspezifischer anlagentechnischer Kennwerte, Wärmebrücken-Nachweis, Zertifikat des Primärenergiefaktors bei Fernwärme nach AGFW- Arbeitsblatt FW-309, etc.)

  4. Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformular des VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. (www.intelligent-heizen.info/broschueren)

  5. Messprotokoll der Luftdichtheitsmessung

  6. Sonstige Unterlagen, die im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung erstellt wurden (z. B. Luftdichtheitskonzept, Lüftungskonzept)

  7. Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV für das fertig gestellte Gebäude 

4. Wärmebrücken (4*)

Für das EH 55 nach Referenzwerten ist keine Berechnung für den Nachweis des KfW-Effizienzhaus- standards erforderlich, sondern es müssen definierte Anforderungen an die Gebäudehülle inkl. der Wärmebrücken eingehalten und eines von verschiedenen vorgegebenen Anlagenkonzepten umgesetzt werden. Eine wichtige Anforderung für das EH 55 nach Referenzwerten ist die Sicherstellung einer wärmebrückenminimierten Ausführung der Gebäudehülle, sodass ein Wärmezuschlag von maximal 0,035 W/m2K angesetzt werden kann. 

Die Bewertung von Wärmebrücken ist somit ein entscheidender Teilbereich im Rahmen des Effizienzhausnachweises. 

Mit Hilfe eines standardisierten KfW-Wärmebrückenkurzverfahrens kann bei Wohngebäuden und gleichzeitiger Einhaltung von geometrischen und konstruktiven Vorgaben ein pauschaler Wärme- brückenzuschlag von 0,035 W/(m2 K) und niedriger erreicht werden, ohne diesen detailliert nachweisen zu müssen.

Zusammen mit den in der Anlage "KfW-Wärmebrückenempfehlungen" dargestellten Wärmebrückendetaillösungen, kann der Bearbeitungsaufwand für die energetische Bewertung von KfW Effizienzhäusern mit diesen vereinfachten Nachweismethoden deutlich reduziert werden. 

 

Die KfW Wärmebrückenbewertung erhalten Sie unter folgendem Link

5. Bestätigung  (5*)

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